PRÜFEN · BEWERTEN · SICHERN
Technische Sicherheit. Unabhängig geprüft.
Prüfungen, technische Bewertungen, Dokumentationen und Schulungen für private und gewerbliche Auftraggeber – regional und überregional.
Kompetenz für Sicherheit
Als Elektrotechnikermeister arbeite ich fachlich fundiert, nachvollziehbar und mit klarem Blick auf die sichere Nutzung von Anlagen und Arbeitsmitteln.
LEISTUNGEN
Klare Leistungen. Verständliche Ergebnisse.
Die konkreten Leistungen und erforderlichen Prüfungen werden vor Auftragserteilung eindeutig vereinbart. Die Überwachung und Koordination von Wartungs- und Prüfmaßnahmen erfolgt ausschließlich organisatorisch und dokumentarisch. Handwerkliche Installations-, Montage-, Reparatur-, Wartungs- oder Mängelbeseitigungsarbeiten werden nicht ausgeführt.
FACHWISSEN & REGELWERKSÄNDERUNGEN
Aktuelle Fachbeiträge und Praxisratgeber
Eigene Fachbeiträge und aktuelle Einordnungen aus Regelwerk Praxis bündeln Wissen zu elektrischer Sicherheit, sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik, Qualifikationen, Verantwortung, Normen und technischen Regeln.
PRAXISRATGEBER
Fachwissen für Sicherheit, Gebäudetechnik und Organisation
PV-Anlagen sicher betreiben
Elektrische Besonderheiten, Betreiberaufgaben und wichtige Anlässe für eine fachliche Prüfung.
Fachbeitrag lesenRauch- und Wärmeabzugsanlagen
Schutzziele, Funktionskette und Betreiberverantwortung verständlich eingeordnet.
Fachbeitrag lesenAutomatiktüren sicher betreiben
Gefährdungen, Schutzfunktionen, Fluchtwegfunktion und wiederkehrende Prüfungen.
Fachbeitrag lesenWann ist Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?
Schutzziele, Anwendungsfälle und Betreiberverantwortung verständlich eingeordnet.
Fachbeitrag lesenWann ist eine Blitzschutzanlage erforderlich?
Vorgaben, Risikoanalyse und die Bestandteile eines Blitzschutzsystems im Überblick.
Fachbeitrag lesenEFK, EuP und EFKffT im Vergleich
Voraussetzungen, Aufgaben und Verantwortungsgrenzen verständlich erklärt.
Ratgeber lesenWann ist eine VEFK erforderlich?
Kriterien, typische Betriebe und eine praktische Entscheidungshilfe für Unternehmen.
Ratgeber lesenEFKffT in der Praxis
Konkrete Beispiele und Grenzen aus SHK, Haustechnik und technischem Service.
Ratgeber lesenRegelwerk Praxis ist ein redaktionelles Fachangebot von Michael Müller Prüf- und Sicherheitstechnik.
KONTAKT
Direkter Kontakt
Telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular bin ich direkt erreichbar. Eine kurze Beschreibung der Anlage, des Betriebsmittels oder der Fragestellung erleichtert die Einordnung und ermöglicht eine persönliche Rückmeldung.
Michael Müller
Jean-Paul-Straße 9
95152 Selbitz
PRÜFUNGEN NACH BETRSICHV
Leitern und Tritte sicher prüfen. Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren.
Wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfungen tragbarer Leitern und Tritte – auf Grundlage des vereinbarten Prüfauftrags, der Gefährdungsbeurteilung und der einschlägigen technischen Regeln.
Warum das für Geschäftsführer wichtig ist
Arbeitsschutz ist Teil der Unternehmensorganisation. § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, für eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel zu sorgen. § 13 ArbSchG zählt bei juristischen Personen auch das vertretungsberechtigte Organ zu den verantwortlichen Personen.
Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen, Prüffristen und Zuständigkeiten müssen passend zu Arbeitsmitteln und Betriebsbedingungen festgelegt werden.
Prüfpflichtige Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
Früh erkannte Mängel helfen, Unfälle, Sachschäden, Ausfallzeiten und ungeplante Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.
Eine schriftliche Beauftragung zuverlässiger und fachkundiger Personen ist nach § 13 Absatz 2 ArbSchG möglich. Für eine wirksame Organisation sollten Aufgaben, Befugnisse, Mittel und Berichtswege eindeutig festgelegt und die Umsetzung nachvollziehbar kontrolliert werden. Welche Verantwortung einen Geschäftsführer im Einzelfall trifft, hängt insbesondere von Rechtsform, Organstellung sowie den konkreten Aufgaben und Befugnissen ab.
Leitern und Tritte
Wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfungen tragbarer Leitern und Tritte – eindeutig erfasst, nachvollziehbar bewertet und übersichtlich dokumentiert.
Prüffristen
Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung und der tatsächlichen Betriebsverhältnisse fest. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt mindestens eine jährliche Prüfung. Bei hoher Beanspruchung oder häufig festgestellten Mängeln können kürzere Intervalle erforderlich sein. Zusätzlich kontrollieren Benutzer Leitern und Tritte vor jeder Verwendung auf offensichtliche Schäden.
Mangelhafte Leitern und Tritte dürfen nicht weiterverwendet werden. Die Prüfung ersetzt nicht die Auswahl eines für Tätigkeit und Einsatzbedingungen geeigneten Arbeitsmittels. Bei erhöhter Absturzgefährdung kann ein sichereres Arbeitsmittel, beispielsweise Gerüst oder Hubarbeitsbühne, erforderlich sein. Steigleitern und besondere Zugangssysteme benötigen gegebenenfalls eine gesonderte Beurteilung.
Rechts- und Regelwerksgrundlagen
- ArbSchG, insbesondere §§ 3 und 13: geeignete Arbeitsschutzorganisation und verantwortliche Personen.
- BetrSichV, insbesondere §§ 3, 4 und 14: Gefährdungsbeurteilung, sichere Verwendung, Prüfungen und Dokumentation.
- DGUV Vorschrift 1, insbesondere §§ 2 und 3: Grundpflichten des Unternehmers sowie Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen.
- TRBS 1201 und TRBS 1203: Prüfungen, Prüffristen, Dokumentation und Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen.
- TRBS 2121 Teil 2 und DGUV Information 208-016: Auswahl, sichere Verwendung und Prüfung von Leitern und Tritten.