PRÜFEN · BEWERTEN · SICHERN
Technische Sicherheit. Unabhängig geprüft.
Prüfungen, technische Bewertungen, Dokumentationen und Schulungen für private und gewerbliche Auftraggeber – regional und überregional.
Kompetenz für Sicherheit
Als Elektrotechnikermeister arbeite ich fachlich fundiert, nachvollziehbar und mit klarem Blick auf die sichere Nutzung von Anlagen und Arbeitsmitteln.
LEISTUNGEN
Klare Leistungen. Verständliche Ergebnisse.
Die konkreten Leistungen und erforderlichen Prüfungen werden vor Auftragserteilung eindeutig vereinbart. Die Überwachung und Koordination von Wartungs- und Prüfmaßnahmen erfolgt ausschließlich organisatorisch und dokumentarisch. Handwerkliche Installations-, Montage-, Reparatur-, Wartungs- oder Mängelbeseitigungsarbeiten werden nicht ausgeführt.
FACHWISSEN & REGELWERKSÄNDERUNGEN
Aktuelle Fachbeiträge und Praxisratgeber
Eigene Fachbeiträge und aktuelle Einordnungen aus Regelwerk Praxis bündeln Wissen zu elektrischer Sicherheit, sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik, Qualifikationen, Verantwortung, Normen und technischen Regeln.
PRAXISRATGEBER
Fachwissen für Sicherheit, Gebäudetechnik und Organisation
PV-Anlagen sicher betreiben
Elektrische Besonderheiten, Betreiberaufgaben und wichtige Anlässe für eine fachliche Prüfung.
Fachbeitrag lesenRauch- und Wärmeabzugsanlagen
Schutzziele, Funktionskette und Betreiberverantwortung verständlich eingeordnet.
Fachbeitrag lesenAutomatiktüren sicher betreiben
Gefährdungen, Schutzfunktionen, Fluchtwegfunktion und wiederkehrende Prüfungen.
Fachbeitrag lesenWann ist Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?
Schutzziele, Anwendungsfälle und Betreiberverantwortung verständlich eingeordnet.
Fachbeitrag lesenWann ist eine Blitzschutzanlage erforderlich?
Vorgaben, Risikoanalyse und die Bestandteile eines Blitzschutzsystems im Überblick.
Fachbeitrag lesenEFK, EuP und EFKffT im Vergleich
Voraussetzungen, Aufgaben und Verantwortungsgrenzen verständlich erklärt.
Ratgeber lesenWann ist eine VEFK erforderlich?
Kriterien, typische Betriebe und eine praktische Entscheidungshilfe für Unternehmen.
Ratgeber lesenEFKffT in der Praxis
Konkrete Beispiele und Grenzen aus SHK, Haustechnik und technischem Service.
Ratgeber lesenRegelwerk Praxis ist ein redaktionelles Fachangebot von Michael Müller Prüf- und Sicherheitstechnik.
KONTAKT
Direkter Kontakt
Telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular bin ich direkt erreichbar. Eine kurze Beschreibung der Anlage, des Betriebsmittels oder der Fragestellung erleichtert die Einordnung und ermöglicht eine persönliche Rückmeldung.
Michael Müller
Jean-Paul-Straße 9
95152 Selbitz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Prüf-, Beratungs-, Dokumentations- und Schulungsleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern
Michael Müller Prüf- und Sicherheitstechnik
Inhaber: Michael Müller
Jean-Paul-Straße 9, 95152 Selbitz
Deutschland
Telefon: 01567 9355222
E-Mail: info@mueller-pruefservice.de
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO: DE922302535-00001
Stand: 15.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für Verträge über Prüfleistungen, Sicht-, Funktions- und Zustandsprüfungen, technische und sicherheitstechnische Bewertungen, Prüfberichte, Beratungen, Dokumentationen, Unterweisungen, Seminare, Schulungen, Nachprüfungen und vergleichbare fachliche Leistungen.
- Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher bestimmt sind, gelten ausschließlich für die jeweils bezeichnete Kundengruppe.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung Vertragsbestandteil. Gegenüber Unternehmern gilt die vorbehaltlose Leistung oder Zahlungsannahme nicht als Zustimmung.
- Individualvereinbarungen haben Vorrang. Für künftige Aufträge gelten diese AGB nur bei wirksamer Einbeziehung.
§ 2 Ausschluss handwerklicher Leistungen
- Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Prüf-, Bewertungs-, Beratungs-, Dokumentations- und Schulungsleistungen.
- Nicht angeboten werden insbesondere Installation, Montage, Demontage, Reparatur, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, bauliche oder technische Änderung, Materiallieferung und Mängelbeseitigung.
- Feststellung oder Dokumentation eines Mangels ist weder Auftrag noch Verpflichtung zur Beseitigung. Der Auftraggeber lässt Mängel eigenverantwortlich durch ein befugtes Fachunternehmen beseitigen.
- Empfehlungen zu Maßnahmen oder Reparaturen stellen keine Übernahme oder Durchführung dieser Maßnahmen dar.
§ 3 Vertragsschluss und Unterlagen
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich sind. Angegebene Bindungsfristen bleiben unberührt.
- Ein Vertrag entsteht durch Angebotsannahme, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung, eindeutige Beauftragung in Textform oder Leistungsbeginn mit Zustimmung des Auftraggebers.
- Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: Individualvereinbarung, Auftragsbestätigung, Angebot mit Leistungsbeschreibung, vereinbartes Prüf- oder Schulungsprogramm, ausdrücklich einbezogene Regelwerke und diese AGB.
- Werbeangaben und allgemeine Leistungsübersichten werden nur bei ausdrücklicher Aufnahme Vertragsbestandteil. Änderungen sollen in Textform dokumentiert werden.
§ 4 Art der Leistungen
- Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem vereinbarten Inhalt.
- Bei Beratung, Schulung, Unterweisung oder fachlicher Begleitung wird fachgerechte Tätigkeit, aber kein bestimmter wirtschaftlicher, technischer, behördlicher oder persönlicher Erfolg geschuldet.
- Bei einem konkret vereinbarten Prüfbericht oder einer technischen Dokumentation kann Werkvertragsrecht gelten.
- Ein ungünstiges oder unerwartetes Ergebnis ist allein kein Mangel. Garantien für Prüfergebnis, behördliche Anerkennung, Versicherungsentscheidung, Lernerfolg oder wirtschaftlichen Nutzen werden nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 5 Fachlicher Standard
- Leistungen erfolgen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt und im vereinbarten Umfang.
- Soweit einschlägig, werden gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, anerkannte Regeln der Technik, Herstellerangaben und vereinbarte Normen berücksichtigt.
- Maßgeblich ist grundsätzlich der Stand bei Leistungserbringung. Eine spätere Aktualisierung bedarf eines neuen Auftrags.
- Bei mehreren fachlich vertretbaren Methoden darf eine geeignete Methode gewählt werden. Ein bestimmtes Verfahren, Messgerät, Fabrikat oder Format wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
- Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung ist nicht Bestandteil der Leistung.
§ 6 Besondere Bedingungen für Prüfungen
- Gegenstand und Umfang ergeben sich ausschließlich aus dem Prüfauftrag.
- Geprüft werden nur angemeldete, vereinbarte, identifizierbare, zugängliche und prüffähig bereitgestellte Gegenstände oder Bereiche.
- Je nach Auftrag umfasst die Prüfung Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung, Erprobung, Dokumentenprüfung, Zustandsbewertung, Plausibilitäts- oder Stichprobenprüfung.
- Nicht zugängliche, verdeckte, versiegelte oder ohne Eingriff nicht einsehbare Bereiche sind nicht umfasst. Zerstörende Prüfungen, Demontagen, Öffnungen oder Freilegungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und werden nicht handwerklich durch den Auftragnehmer ausgeführt.
- Bei Stichproben gelten Feststellungen nur für die tatsächlich geprüfte Stichprobe. Eine Übertragung ist nur im fachlich zulässigen Rahmen möglich.
- Es besteht keine Pflicht, außerhalb des Auftrags nach weiteren oder verdeckten Mängeln zu suchen. Hinweise auf offensichtliche erhebliche Gefahren erweitern den Auftrag nicht.
- Der Prüfbericht beschreibt den Zustand im Prüfzeitpunkt unter den vorhandenen Bedingungen. Ein positives Ergebnis garantiert keine dauerhafte Mängelfreiheit, das Fehlen verdeckter Mängel oder die Sicherheit bei späteren Änderungen oder anderen Einsatzbedingungen.
- Das Ergebnis darf nicht auf andere Gegenstände, Standorte, Zeiträume oder Bedingungen übertragen werden.
- Betreiber-, Organisations-, Kontroll-, Wartungs-, Verkehrssicherungs- und Gefährdungsbeurteilungspflichten bleiben beim Auftraggeber. Nach- und Wiederholungsprüfungen bedürfen eines gesonderten Auftrags.
§ 7 Prüfberichte und Kennzeichnungen
- Umfang und Format der Dokumentation ergeben sich aus dem Auftrag; elektronische Bereitstellung ist zulässig.
- Der Auftraggeber kontrolliert Berichte nach Erhalt auf offensichtliche Unvollständigkeiten, Zuordnungs- oder Übertragungsfehler und teilt diese unverzüglich konkret mit.
- Prüfplaketten und Kennzeichnungen dürfen nur am bezeichneten Gegenstand und zusammen mit dem Bericht verwendet werden. Einschränkungen und Mängel werden durch eine Kennzeichnung nicht aufgehoben.
- Kennzeichnungen dürfen nicht übertragen, verändert, verfälscht oder nach Ablauf irreführend verwendet werden. Beschädigte oder missbräuchliche Kennzeichnungen sind zu entfernen.
- Die Festlegung künftiger Prüffristen entbindet den Auftraggeber nicht von der eigenverantwortlichen Festlegung und Anpassung im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung.
§ 8 Mängel und Gefahren
- Mängel werden entsprechend dem vereinbarten Prüfauftrag, dem Verfahren und den verfügbaren Informationen dokumentiert.
- Bei erheblicher oder unmittelbarer Gefahr wird der Auftraggeber oder Ansprechpartner unverzüglich informiert.
- Eine Prüfung darf abgebrochen oder unterbrochen werden, wenn Fortsetzung, Zugang, Schutzmaßnahmen oder Betriebsbedingungen nicht sicher sind.
- Außerbetriebnahme, Nutzungsuntersagung, Absperrung, Freischaltung, Kennzeichnung oder unverzügliche Mängelbeseitigung können empfohlen werden. Die Entscheidung und Umsetzung obliegen dem verantwortlichen Betreiber, soweit keine zwingende eigene Handlungspflicht besteht.
- Eine Gefahrenmitteilung ist keine Freigabe. Mängelbeseitigung und erforderliche Nachprüfung liegen beim Auftraggeber.
§ 9 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich vollständige Informationen, Pläne, Schalt- und Herstellerunterlagen, frühere Prüfberichte, Gefährdungsbeurteilungen, Genehmigungen, Ansprechpartner, sicheren Zugang, Schlüssel, Freigaben und eindeutig gekennzeichnete prüffähige Gegenstände bereit.
- Er weist insbesondere auf elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe, Asbestverdacht, Explosionsbereiche, biologische Gefahren, Absturz, Kontamination, automatisch anlaufende Anlagen, eingeschränkte Rettungswege und weitere Risiken hin.
- Er gewährleistet seine Berechtigung zur Beauftragung und stellt erforderliche Bediener, Anlagenverantwortliche, Sicherungsposten und Hilfsmittel.
- Fehlende Mitwirkung berechtigt zur Aussetzung oder Terminverschiebung, angemessener Fristsetzung, Berechnung von Wartezeit, Zusatzaufwand und Anfahrt sowie bei gesetzlichen Voraussetzungen zur Kündigung.
§ 10 Termine und Behinderungen
- Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Fristen beginnen erst nach vollständiger Mitwirkung.
- Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Krankheit, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, fehlendem Zugang, nicht prüffähigen Gegenständen oder anderen nicht zu vertretenden Umständen.
- Teil- und Zwischenergebnisse können bereitgestellt werden, soweit dies fachlich sinnvoll und dem Auftraggeber zumutbar ist.
§ 11 Vergütung und Zahlung
- Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Ohne Preisvereinbarung gilt die übliche Vergütung.
- Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise sowie gegebenenfalls zusätzlich anfallende Fahrt-, Reise- oder sonstige Kosten vor Vertragsschluss im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Gegenüber Unternehmern dürfen zusätzlich vereinbarte oder erforderliche Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtung, Versand, Fremdleistungen, besondere Dokumentation und sonstige notwendige Auslagen berechnet werden.
- Mehraufwand durch unrichtige Angaben, fehlende Unterlagen, Wartezeiten, zusätzliche Termine oder Erweiterungen des Auftrags wird nur berechnet, soweit dies vereinbart ist oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
- Rechnungen sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
- Angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen dürfen nach Maßgabe der Vereinbarung und des Gesetzes verlangt werden.
§ 12 Besondere Bedingungen für Schulungen
- Inhalt, Dauer, Durchführungsform, Veranstaltungsort und Teilnehmerkreis einer Schulung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem vereinbarten Schulungsprogramm.
- Ein Wechsel des Referenten sowie zumutbare Änderungen des Ablaufs sind zulässig, wenn der Gesamtcharakter und das vereinbarte Lernziel der Schulung gewahrt bleiben.
- Teilnahmebescheinigungen bestätigen ausschließlich die Teilnahme, sofern nicht ausdrücklich eine Prüfung oder ein Kompetenznachweis vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer darf eine Schulung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Erkrankung des Referenten, höherer Gewalt oder einer nicht erreichten ausdrücklich vorausgesetzten Mindestteilnehmerzahl, verlegen oder absagen. Bei einer Absage werden bereits gezahlte Schulungsentgelte erstattet. Kann der Auftraggeber an einem angebotenen Ersatztermin nicht teilnehmen, kann er insoweit kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB.
§ 13 Terminabsagen und Stornokosten
- Absagen und Stornierungen sind in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Erklärung beim Auftragnehmer; der Veranstaltungstag wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
- Für die Stornierung einer gebuchten Schulung durch den Auftraggeber werden folgende pauschalierte Ausfallkosten auf Grundlage des vereinbarten Schulungsentgelts berechnet: bis einschließlich 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn kostenfrei, 13 bis 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn 50 %, ab 6 Kalendertagen vor Schulungsbeginn 100 %. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch werden ebenfalls 100 % berechnet.
- Die Ausfallkosten entfallen, wenn rechtzeitig vor Schulungsbeginn eine geeignete Ersatzperson benannt wird, die gegebenenfalls vereinbarte Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
- Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. Anderweitige Belegung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
- Für individuell reservierte Prüf-, Beratungs-, Dokumentations- und sonstige Vor-Ort-Termine gilt die vorstehende Schulungsstaffelung nicht. Bei kurzfristiger Absage können angemessene, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Ausfallkosten berechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt auch hier ausdrücklich gestattet.
- Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, gehen dessen Regelungen diesen Storno- und Absagebestimmungen vor.
§ 14 Verwendung von Arbeitsergebnissen
- Prüfberichte, Dokumentationen und Unterlagen dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
- Eine vollständige und unveränderte Weitergabe an Behörden, Versicherer, Berufsgenossenschaften, Rechts- und Steuerberater, beauftragte Fachunternehmen sowie benannte Verantwortliche ist zulässig, soweit sie dem Zweck dient.
- Bearbeitung, sinnentstellende Auszüge, Entfernung von Einschränkungen oder Verwendung für andere Objekte, Standorte, Zeitpunkte oder Zwecke erfordern Zustimmung.
- Urheber- und Nutzungsrechte an individuell erstellten Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält das für den Vertragszweck erforderliche einfache Nutzungsrecht.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Seiten behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und betriebliche Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung, Kommunikation, Dokumentation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten rechtmäßig übermittelt werden dürfen.
§ 16 Einsatz Dritter
- Geeignete Hilfspersonen, Labore oder fachkundige Dritte dürfen eingesetzt werden, soweit persönliche Leistung nicht ausdrücklich geschuldet ist und berechtigte Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben.
- Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt beim Auftragnehmer, soweit gesetzlich vorgesehen.
§ 17 Abnahme und Mängelrechte
- Soweit Werkvertragsrecht anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Abnahme- und Mängelrechte.
- Eine fachlich vertretbare Bewertung oder ein unerwünschtes Ergebnis ist kein Mangel. Maßgeblich sind der vereinbarte Umfang und die fachgerechte Ausführung.
- Der Auftraggeber beschreibt Beanstandungen konkret und ermöglicht eine angemessene Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, Nacherfüllung.
§ 18 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommener Garantie und soweit zwingendes Recht dies verlangt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Beschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen.
- Für Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben, fehlender Mitwirkung, Veränderungen nach Prüfung, zweckwidriger Verwendung oder unzulässiger Übertragung von Ergebnissen haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 19 Verjährung
- Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Zwingende Fristen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 20 Kündigung
- Kündigungsrechte richten sich nach Vertrag und Gesetz.
- Bis zur Beendigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen, gebundene Termine, erforderliche Auslagen und nicht anderweitig verwertbare Vorleistungen werden nach den gesetzlichen Regeln vergütet.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen, insbesondere bei erheblicher Gefährdung, dauerhaft fehlender Mitwirkung oder erheblichem Zahlungsverzug.
§ 21 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für Verzögerungen infolge unvorhersehbarer, außerhalb ihres zumutbaren Einflusses liegender Ereignisse, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
- Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich. Dauert das Hindernis unzumutbar lange, richten sich Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen zulässig.
- Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 23 Besondere Bestimmungen für Verbraucher
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Leistungsumfang, Gesamtpreis, zusätzliche Kosten, Zahlungsbedingungen sowie Leistungszeitpunkt oder Leistungszeitraum ergeben sich aus dem vor Vertragsschluss übermittelten Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Die gesetzlichen Mängelrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Beschwerden können an die oben genannte Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse gerichtet werden.
- Zwingende Verbraucherschutzvorschriften und gesetzliche Informationspflichten gehen abweichenden Bestimmungen dieser AGB vor.
§ 24 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt bestehen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 25 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Michael Müller Prüf- und Sicherheitstechnik, Inhaber Michael Müller, Jean-Paul-Straße 9, 95152 Selbitz, Deutschland, Telefon: 01567 9355222, E-Mail: info@mueller-pruefservice.de – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel mit einem per Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zum Eingang Ihres Widerrufs bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und zugleich bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss Ihre Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden:
Michael Müller Prüf- und Sicherheitstechnik
Inhaber Michael Müller
Jean-Paul-Straße 9
95152 Selbitz
Deutschland
E-Mail: info@mueller-pruefservice.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am (*): ________________________
Name des/der Verbraucher(s): ________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________________________
Datum: ________________________
(*) Unzutreffendes streichen.